Vermögensschadenshaftpflicht

Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, denn niemand ist in der Lage Alles zu wissen. Sie können insbesondere in bestimmten beratenden und verwaltenden Berufen gegen das Risiko versichert werden, denn auch Spezialisten können irren, machen Beratungsfehler und müssen dann für finanzielle Folgen Ihres Fehlers eintreten. 

Es muss dann Schadensersatz geleistet werden, dabei handelt es sich nicht um Sach- oder Personenschäden, sondern um Vermögensschäden.

Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen weisen gegenüber anderen Haftpflicht-Versicherungen eine Besonderheit auf. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt, wann der Verstoß, der zum Vermögensschaden führte, begangen wurde.

Sonst wird in Haftpflicht-Versicherungen der Eintritt des Schadens, oder die Ansprucherhebung auf Schadensersatz als entscheidender Zeitpunkt angesehen.

So erhalten Sie aus Ihrer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung selbst dann noch Schutz, wenn der Vermögens-Schaden erst lange nach Ihrer konkreten Tätigkeit entsteht. Zu diesem Zeitpunkt muss der Versicherungsvertrag nicht mehr unbedingt bestehen, der Versicherer muss aber dann eine Nachhaftung tragen.

Hier ein Beispiel:

Ein Unternehmensberater versäumt es schuldhaft, eine Fördermaßnahme für einen Kunden zu beantragen. Zwei Jahre später wären die Fördergelder eigentlich fällig. Der Schaden ist damit auch erst zwei Jahre nach der Beratungstätigkeit entstanden.