Privathaftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Das
ist sinngemäß die Aussage des § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Die
Haftpflichtversicherung, eine besondere Form der Schadensversicherung,
sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab, prüft die
gestellten Ansprüche, zahlt bei berechtigten Ansprüchen und wehrt
unberechtigte Ansprüche ab.
Dabei ist es unerheblich, ob zum
Beispiel der Personen-, Sach-, Vermögens-, oder Mietsachschaden
vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde. Die private
Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt
vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab.
Da die Haftung per Gesetz nicht begrenzt ist, ist das
Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar.
Der Versicherer zahlt also dann eine Entschädigung, wenn der Versicherte
nach dem Gesetz für einen Schaden haften muss.
Egal, ob man als
Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, oder nur bei Freunden
Rotwein auf den Teppich verschüttet: Die Haftpflichtversicherung bietet
Schutz.