Rechtsschutz

Wo ein Streit lauert, ist es bis zum Rechtsstreit nicht weit und genau da greift die Rechtsschutzversicherung, in den verschiedensten Bereichen wie z.B.

Im Privaten. Streit aus Kaufverträgen, wegen Reisemängeln oder Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Wahrung von Interessen hinsichtlich Steuern und sonstigen Abgaben, Unterstützung bei Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Als Opfer von Gewaltstraftaten, bei Streit um Unterhalt oder nach einer Scheidung – der hierfür geltende Rechtsschutz ist zusätzlich zum Individual-Rechtsschutz abschließbar.

Im Beruf. Streit aus Arbeitsverträgen, um Einstufungen oder wegen Kündigungen. Für Arbeitnehmer.
                 ( 3 Monate Wartezeit )

Beim Wohnen. Streit aus Miet- und Pachtverträgen wegen Kündigungen, Betriebskosten oder Mieterhöhungen. Streit im Zusammenhang mit dem Eigentum an Immobilien zum Beispiel bei Grundbucheintragungen oder wegen laufender Grundbesitzabgaben. ( 3 Monate Wartezeit )

Im Straßenverkehr. Als Kfz-Eigentümer: Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturaufträgen. Als Verkehrsteilnehmer: Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall.