Krankenzusatzversicherung

Die meisten Bestandteile einer privaten Krankenzusatzversicherung bauen auf den Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung auf. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist daher zwingende Voraussetzung, um einen auf GKV-Vorleistungen basierenden Zusatzversicherungstarif abschließen zu können, dies gilt für:

  • ambulante Zusatzversicherung
  • stationäre Zusatzversicherung
  • Zahn-Zusatzversicherung
  • Tagegeld Zusatzversicherung (sozialversicherungspflichtige Angestellte)

Davon abweichend können Sie eine Versicherung aus den Bereichen

  • Krankentagegeld (Selbständige, Freiberufler)
  • Krankenhaustagegeld (KHT)
  • Pflegeergänzung
  • Auslandsreisekrankenversicherung (ARK)

auch dann als Zusatzversicherung abschließen, wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Versicherte

In einem Zusatzversicherungstarif können Sie sich immer dann versichern, wenn Sie

  • pflichtversichertes Mitglied
  • freiwilligversichertes Mitglied
  • mitversichertes Mitglied ( Familienmitversicherung )

einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Versicherungsverhältnis

Im Gegensatz zur GKV prüfen die privaten Versicherungsunternehmen bei einer Krankenzusatzversicherung die gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers. Der Versicherer kann das Risiko nur zum Zeitpunkt der Antragstellung prüfen und bewerten, nach der Annahme des Antrages ist der Versicherer an den Vertrag gebunden, eine nachträgliche Schlechterstellung des Kunden aufgrund von Erkrankungen, die im Laufe der Versicherungsdauer eintreten, ist somit nicht möglich. Verschiedene Versicherer verzichten schon bei einigen Zusatztarifen auf strenge Gesundheitsfragen.

Beitrag

Die Beitragshöhe richtet sich nach

  • dem Leistungsumfang der gewählten Tarife,
  • dem Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn,
  • dem Geschlecht,
  • dem aktuellen Gesundheitszustand,
  • dem Ergebnis der Risikoprüfung (Vorerkrankungen).

 

Leistungen 

 

 

     Ambulante
     Zusatzversicherung
    Stationäre
    Zusatzversicherung
     Zahnärztliche
     Zusatzversicherung

-         Heilpraktikerbehandlung (prozentuale Zuzahlung)

-          Sehhilfen

-          Praxisgebühr (prozentuale Zuzahlung)

-          Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel (prozentuale Zuzahlung)

-          Fahrtkosten

-          etc.

 

-          Krankentransporte

-          Wahlkrankenhaus

-          Wahlunterbringung

-          Wahlarzt

-          Krankenhausgebühr       (prozentuale Zuzahlung)

-          etc.

-          Zahnbehandlungskosten

-          Zahnersatzkosten

-          Einlagefüllungen/ Inlays

-          Kieferorthopädiekosten

-          etc.

Erstattung der Leistungen erfolgt prozentual vom Rechnungsbetrag, abzüglich der Kassenleistung

Krankentagegeld 

Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer(in) erhalten Sie im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.

Nach 42 Tagen endet die Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers, im Anschluss erhalten Sie statt dessen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt maximal 70 % Ihres Bruttoeinkommens aber nicht mehr als 90 % Ihres Nettoeinkommens, dabei ist der geringere Wert ausschlaggebend.

Vom Krankengeld muss der Arbeitgeber-Anteil zu den Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.

Krankenhaustagegeld

Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Sie für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes den von Ihnen festgesetzten bzw. versicherten Tagessatz.

Das Krankenhaustagegeld ist nicht zweckgebunden zu verwenden, Sie können frei darüber verfügen und z.B. die von der GKV für die ersten 28 Tage eines stationären Aufenthaltes geforderte Zuzahlung begleichen, oder den Aufwand für Fernseher und Telefon bestreiten.

Pflegekostenversicherung / Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegekostenversicherung zahlt keinen festen Tagessatz, sondern beteiligt sich mit einem bestimmten Prozentsatz an den nach der Vorleistung der Pflegepflichtversicherung verbleibenden Restkosten.

So trägt ein Tarif beispielsweise 80 % der Restkosten für:

  • häusliche Pflege durch Fachpersonal
  • teilstationäre Pflege in einer Pflege-Tagesstätte inkl. Fahrtkosten
  • stationäre Pflege inkl. Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten einen festgelegten Tagessatz, der je nach erreichter Pflegestufe in graduellen Abstufungen zur Auszahlung kommt.

Versicherter Tagessatz

Auszahlungsbetrag in Pflegestufe III

Auszahlungsbetrag in Pflegestufe II

Auszahlungsbetrag in Pflegestufe I

50,- €

50,- €

30,- €

15,- €

Es wird für die nachgewiesene Dauer der Pflegebedürftigkeit nachträglich entsprechend der Vorlage der Bescheinigungen über die Pflegebedürftigkeit gezahlt.

Bei der Absicherung eines festen Tagessatzes kann eine Problematik in den sich fortentwickelnden Kosten stecken. Steigen die allgemeinen Pflegekosten, der versicherte Tagessatz aber bleibt auf dem einmal festgesetzten Niveau, entstehen im Laufe der Jahre wieder neue Lücken, die Sie mit eigenen Mitteln aufzufüllen haben.
 

Nur wenige Versicherer bieten auch für die Pflegetagegeldversicherung eine Anpassung des ursprünglich versicherten Tagessatzes an die zukünftig steigenden Pflegekosten an.